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Krankheitskosten: jeder Vorgang Schritt für Schritt

Was zu tun ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie vermeiden, dass Ihr Antrag zurückkommt, ob Direktabrechnung, geplante Operation, Erstattung oder Mutterschaft. Mit den offiziellen Formularen jedes Versicherers.

Ihr Krankheitsfall, Etappe für Etappe

Was Sie in jedem Moment tun müssen und wie wir Sie begleiten. Die Details zu jedem Vorgang finden Sie weiter unten.

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    Bevor Sie es brauchen

    • Speichern Sie Versicherungskarte oder Policennummer und die Schadennummer Ihres Versicherers im Handy.
    • Kennen Sie Selbstbehalt, Eigenanteil, dessen Obergrenze, Versicherungssumme und das Kliniknetz Ihres Tarifs.
    • Prüfen Sie, welche Erkrankungen eine Wartezeit haben und seit wann Sie versichert sind.

    Was wir für Sie tun: Wir erklären Ihnen Ihre Police in einfachen Worten und sagen Ihnen, welche Kliniken und Ärzte zu Ihnen passen.

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    Im Ernstfall

    • Im Notfall gehen Sie in eine Klinik des Netzes und melden es dem Versicherer schon bei der Aufnahme.
    • Ist es geplant, holen Sie den ärztlichen Bericht und die Befunde und beantragen Sie die Genehmigung mindestens 5 Werktage vorher.
    • Schreiben Sie uns per WhatsApp mit Ihrem Namen, Ihrer Police und was passiert ist.

    Was wir für Sie tun: Wir sagen Ihnen, welcher Vorgang passt (Direktabrechnung, Planung oder Erstattung) und welche Formulare Sie brauchen.

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    Während der Behandlung

    • Prüfen Sie das Genehmigungsschreiben: Betrag, Ärzte und Selbstbehalt.
    • Lassen Sie sich täglich Ihren Kontoauszug der Klinik geben.
    • Achten Sie darauf, dass der Arzt den ärztlichen Bericht vollständig ausfüllt.

    Was wir für Sie tun: Wir haken beim Versicherer nach, wenn die Genehmigung auf sich warten lässt oder nicht reicht.

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    Bei der Entlassung

    • Zahlen Sie Selbstbehalt, Eigenanteil und Nichtgedecktes und verlangen Sie die Schlussrechnung.
    • Bewahren Sie Rechnungen als PDF und XML, Rezepte und Befunde auf.
    • Sammeln Sie die Rechnungen der Nachuntersuchungen für den Folgeantrag.

    Was wir für Sie tun: Wir prüfen, ob Ihre Rechnungen und Unterlagen vollständig sind, bevor Sie sie einreichen.

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    Die Zahlung

    • Reichen Sie den Erstattungs- oder Folgeantrag vollständig ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
    • Der Versicherer hat 30 Tage Zeit zu zahlen, sobald alles vorliegt.
    • Prüfen Sie das Zahlungsschreiben: Selbstbehalt, Eigenanteil und abgezogene Posten.

    Was wir für Sie tun: Wir helfen Ihnen, das Zahlungsschreiben zu prüfen, und fragen nach, wenn keine Antwort kommt.

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    Wenn etwas schiefgeht

    • Verlangen Sie den Grund für die Ablehnung oder Teilzahlung schriftlich.
    • Bereiten Sie einen Antrag auf erneute Prüfung mit dem Fehlenden vor.
    • Hilft das nicht, beschweren Sie sich bei der UNE des Versicherers und danach bei der CONDUSEF.

    Was wir für Sie tun: Wir helfen Ihnen, die erneute Prüfung und die Beschwerde vorzubereiten.

Jeder Vorgang im Detail

Öffnen Sie Ihren: Schritte, Unterlagen zum Abhaken, Fristen und was die Zahlung beschleunigt.

Notfall oder ungeplanter Klinikaufenthalt (Direktabrechnung)Sie kommen in die Notaufnahme oder müssen ungeplant stationär aufgenommen werden, in einer Klinik des Netzes Ihres Versicherers.

Schritt für Schritt

  1. Kommen Sie mit Versicherungskarte oder Policennummer und einem amtlichen Ausweis in die Netzklinik. Bei Lebensgefahr geht die Behandlung vor: der Papierkram kann warten.
  2. Melden Sie den Fall schon bei der Aufnahme dem Versicherer oder bitten Sie die Aufnahme bzw. den Schalter des Versicherers in der Klinik darum, und schreiben Sie uns per WhatsApp. Notieren Sie die Schadennummer.
  3. Unterschreiben Sie die Unfall- oder Krankheitsmeldung (Sie oder ein Angehöriger) und bitten Sie den behandelnden Arzt, den ärztlichen Bericht auszufüllen.
  4. Die Klinik schickt alles an den Versicherer, der mit einem Genehmigungsschreiben zur Direktabrechnung antwortet. Manchmal genehmigt er zunächst einen Betrag und erhöht ihn später.
  5. Lassen Sie sich während des Aufenthalts täglich den Kontoauszug geben, um zu sehen, welche Posten die Police nicht deckt.
  6. Bei der Entlassung zahlen Sie an der Kasse Selbstbehalt, Eigenanteil und Nichtgedecktes. Verlangen Sie eine Kopie des Genehmigungsschreibens und der Schlussrechnung.
  7. Spätere Kosten (Medikamente, Nachuntersuchungen, Therapien) werden als Folgeantrag mit derselben Schadennummer eingereicht.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Meldung
So schnell wie möglich. Legt Ihre Police keine andere Frist fest, gibt das Gesetz 5 Tage (Versicherungsvertragsgesetz, Art. 66).
Ihr Anteil
Selbstbehalt und Eigenanteil laut Policenblatt, bis zur Obergrenze des Eigenanteils, falls Ihr Tarif eine hat, zuzüglich persönlicher Ausgaben.
Arzthonorare
Bei Direktabrechnung muss der Arzt zum Netz gehören und die Gebührenordnung des Versicherers akzeptieren; so steht es etwa im Formular von MAPFRE.

Damit gezahlt wird

  • Wählen Sie ein Standardzimmer: Den Aufpreis für eine höhere Kategorie zahlen Sie in der Regel selbst.
  • Bitten Sie den Arzt, im Bericht das tatsächliche Datum des Symptombeginns und die vollständige Diagnose anzugeben. Abweichende Daten zwischen Unterlagen sind der häufigste Grund für eine Prüfung auf Vorerkrankung.
  • Gehört die Klinik nicht zum Netz, fragen Sie den Versicherer, ob Direktabrechnung möglich ist; sonst bewahren Sie alle Rechnungen für die Erstattung auf.
  • Persönliche Artikel, Essen der Begleitperson, Parken oder Telefonate sind nicht gedeckt. MAPFRE veröffentlicht die vollständige Liste in seinem Leitfaden zu nicht gedeckten Kosten.

Was die Zahlung aufhält

  • Leere oder ungelesene Formulare unterschreiben.
  • Sich außerhalb des Netzes behandeln lassen, wenn Ihr Tarif nur im Netz deckt: Bei Médica Vital von HDI etwa werden nicht schwere Notfälle nicht erstattet.
  • Die Klinik ohne Genehmigungsschreiben und Schlussrechnung verlassen.

Hilfe bei diesem Vorgang anfragen

Geplante Operation, Klinikaufenthalt oder BehandlungIhr Arzt verordnet eine Operation, einen Klinikaufenthalt, Chemotherapie, Strahlentherapie oder eine andere Behandlung, die sich Tage im Voraus planen lässt.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob die Police die Erkrankung deckt und die Wartezeit abgelaufen ist. Hernien, Gallenblase, Wirbelsäule, Knie, Mandeln und Mutterschaft haben oft eine.
  2. Wählen Sie Arzt und Klinik aus dem Netz Ihres Tarifs und fragen Sie, ob Ihr Arzt die Gebührenordnung des Versicherers akzeptiert.
  3. Lassen Sie sich den vollständigen ärztlichen Bericht geben: Diagnose, Eingriff, Datum, Klinik und Honorare. Wird Material verwendet (Prothese, Schrauben, Stent, Herzschrittmacher), auch das Angebot des Lieferanten.
  4. Füllen Sie die Unfall- oder Krankheitsmeldung und, falls Ihr Versicherer eines hat, das Planungsformular aus und legen Sie die Befunde mit Auswertung bei.
  5. Schicken Sie alles rechtzeitig. MAPFRE verlangt mindestens 5 Werktage vor der Aufnahme, der Gruppenvertrag von Zurich ebenfalls 5.
  6. Sie erhalten das Genehmigungsschreiben; prüfen Sie Betrag, Klinik, Datum, Ärzte und Selbstbehalt.
  7. Geben Sie es am Aufnahmetag ab. Ändern sich Datum, Klinik oder Eingriff, melden Sie es vorher, damit es neu ausgestellt wird.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Vorlauf
In der Regel 5 Werktage. Manche Spezialbehandlungen brauchen mehr: Atlas verlangt 10 Werktage für Zelltherapien.
Genehmigung
Der Versicherer kann vor der Genehmigung weitere Befunde oder eine Zweitmeinung verlangen.
Aufnahme
Médica Vital von HDI deckt keine Aufnahme mehr als 23 Stunden vor einer geplanten Operation ohne schriftliche Genehmigung.

Damit gezahlt wird

  • Planen lohnt sich fast immer mehr als Erstattung: Der Versicherer zahlt direkt, Sie tragen nur Selbstbehalt und Eigenanteil.
  • Lassen Sie alle Ärzte (Chirurg, Assistent, Anästhesist) in die Genehmigung aufnehmen, um Überraschungsrechnungen zu vermeiden.
  • Wird die Genehmigung verweigert, verlangen Sie die Antwort schriftlich mit der angewandten Klausel und schreiben Sie uns.
  • Wird bei der Operation ein zusätzlicher Eingriff gemacht, melden Sie ihn: MAPFRE wendet den Vorteil der geplanten Operation nicht auf Nichtgenehmigtes an.

Was die Zahlung aufhält

  • Sich vor Erhalt des Genehmigungsschreibens aufnehmen lassen.
  • Einen unvollständigen Bericht oder keine Befunde schicken: Der Vorgang ruht, bis alles vollständig ist.
  • Arzt oder Klinik ohne Meldung wechseln.

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Erstattung von Kosten, die Sie selbst bezahlt habenSie haben Arztbesuche, Untersuchungen, Medikamente, Klinik oder Operation selbst bezahlt (Notfall außerhalb des Netzes, Arzt ohne Vertrag oder eigene Wahl) und möchten das Geld vom Versicherer zurück.

Schritt für Schritt

  1. Eröffnen Sie den Schadenfall mit Unfall- oder Krankheitsmeldung, ärztlichem Bericht und Befunden. So zählen die Kosten ab dann für den Selbstbehalt.
  2. Verlangen Sie für jede Ausgabe eine elektronische Rechnung (PDF und XML), aufgeschlüsselt oder mit Einzelpreisen und auf den Namen, den Ihr Versicherer vorgibt. HDI etwa verlangt den Namen des Hauptversicherten mit dem Namen des Patienten; Zurich den des Versicherten oder des Patienten.
  3. Füllen Sie das Erstattungsformular mit der Rechnungsliste und das Überweisungsformular mit Ihrer 18-stelligen CLABE aus.
  4. Reichen Sie alles zusammen über den Weg ein, den Ihr Versicherer angibt (Portal, E-Mail, Büro oder über uns), und bewahren Sie die Eingangsbestätigung mit Datum und Nummer auf.
  5. Wird noch etwas verlangt, liefern Sie es schnell: Die Zahlungsfrist läuft erst, wenn alles vorliegt.
  6. Prüfen Sie das Zahlungsschreiben: angewandter Selbstbehalt, Eigenanteil, Gebührenordnung und nicht gedeckte Posten.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Zahlung
30 Tage, nachdem der Versicherer alle Unterlagen erhalten hat (Versicherungsvertragsgesetz, Art. 71). Bei Verzug schuldet er Ihnen Zinsen.
Anspruchsfrist
2 Jahre ab dem Ereignis (Art. 81). Warten Sie nicht: Ärztliche Berichte dürfen oft höchstens 6 Monate alt sein (Zurich).
Betrag
Gezahlt wird nach Gebührenordnung und Grenzen Ihres Tarifs, abzüglich Selbstbehalt und Eigenanteil.

Damit gezahlt wird

  • Reichen Sie die ganze Erkrankung unter einem Schadenfall ein: Der Selbstbehalt fällt meist einmal pro Erkrankung an.
  • Fragen Sie vor der Zahlung an einen Arzt außerhalb des Netzes, wie viel die Gebührenordnung für den Eingriff anerkennt.
  • Prüfen Sie Name, RFC und Aufschlüsselung jeder Rechnung vor der Ausstellung: eine spätere Korrektur dauert Wochen.
  • Scannen Sie jede Unterlage in guter Qualität und bewahren Sie die Originale auf; viele Versicherer nehmen Anträge per Portal oder E-Mail an.

Was die Zahlung aufhält

  • Rechnungen ohne XML, auf den falschen Namen oder an «público en general».
  • Ärztlicher Bericht ohne Unterschrift oder Berufszulassungsnummer.
  • Kosten verschiedener Patienten oder Erkrankungen in einem Antrag mischen.

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Folgeantrag: spätere Kosten derselben ErkrankungSie haben bereits einen offenen Schadenfall (Erstattung oder Direktabrechnung) und weitere Kosten derselben Erkrankung: Nachuntersuchungen, Medikamente, Therapien, Befunde oder was Sie bei der Entlassung gezahlt haben.

Schritt für Schritt

  1. Halten Sie die ursprüngliche Schadennummer bereit.
  2. Sammeln Sie die neuen Rechnungen (PDF und XML), Rezepte und Befunde zu dieser Erkrankung.
  3. Füllen Sie erneut das Erstattungsformular aus. Die Unfall- oder Krankheitsmeldung wird nicht mehr verlangt (bei Zurich gilt sie für Folgeanträge nicht).
  4. Hat sich die Behandlung geändert oder sind Monate vergangen, lassen Sie sich einen aktuellen Bericht geben.
  5. Reichen Sie ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Wann
Immer wenn sich Kosten angesammelt haben; bündeln Sie sie lieber, statt kleine Beträge einzeln einzureichen.
Selbstbehalt
Fällt meist einmal pro Erkrankung an; prüfen Sie, ob Ihre Police ihn bei Verlängerung erneut anwendet.

Damit gezahlt wird

  • Ist Ihr Medikament teuer oder dauerhaft nötig, fragen Sie, ob der Versicherer es per Direktabrechnung liefert. Plan Seguro hat dafür ein Antragsformular für Medikamente und Geräte.
  • Führen Sie eine Liste aller bereits eingereichten Rechnungen, damit nichts doppelt oder vergessen wird.

Was die Zahlung aufhält

  • Die Schadennummer weglassen: Der Antrag kann als neuer Fall erfasst werden und sich verzögern.
  • Kosten einer anderen Erkrankung beilegen.

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Mutterschaft: natürliche Geburt oder KaiserschnittSchwangerschaft, Geburt oder Kaiserschnitt, wenn Ihr Tarif die Mutterschaftsdeckung enthält.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie auf Ihrem Policenblatt, ob Sie die Deckung haben, die Summe für Geburt oder Kaiserschnitt und ab wann sie gilt.
  2. Klären Sie die Wartezeit: meist 10 Monate ununterbrochen (so etwa bei Médica Vital von HDI und im Gruppenvertrag von MAPFRE).
  3. Einige Wochen vor dem Geburtstermin planen Sie das Ereignis mit dem Bericht der Gynäkologin (Termin und Klinik), der Meldung und den Vorsorgebefunden.
  4. Mit dem Genehmigungsschreiben rechnet die Klinik bis zur Mutterschaftssumme mit dem Versicherer ab, die Differenz zahlen Sie. Ohne Planung wird bis zu dieser Grenze erstattet.
  5. Melden Sie das Baby gleich nach der Geburt in der Police an.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Wartezeit
In der Regel 10 Monate ununterbrochene Versicherung. Haben Sie gewechselt, fragen Sie, ob Ihre Vorversicherungszeit anerkannt wird.
Betrag
Meist eine feste Summe für Geburt oder Kaiserschnitt; was darüber liegt, zahlen Sie.
Komplikationen
Sie haben eigene Wartezeiten: bei SURA 4 Monate für Eileiter- oder Molenschwangerschaft und 10 Monate für andere Komplikationen.

Damit gezahlt wird

  • Planen Sie eine Schwangerschaft, prüfen Sie die Deckung vor Abschluss oder Verlängerung: Die Wartezeit läuft erst ab dann.
  • Lassen Sie sich das Geburtspaket der Klinik schriftlich geben und vergleichen Sie es mit der Summe Ihrer Police.
  • Kinderwunschbehandlungen und ihre Komplikationen sind meist ausgeschlossen (MAPFRE nennt es in seinem Leitfaden).

Was die Zahlung aufhält

  • Davon ausgehen, dass die Geburt gedeckt ist, ohne die Wartezeit erfüllt zu haben.
  • Nicht planen und alles vorstrecken müssen, um es später einzureichen.

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Neugeborene und angeborene ErkrankungenIhr Baby ist geboren und soll versichert werden, oder es hat eine Komplikation oder eine angeborene Erkrankung.

Schritt für Schritt

  1. Melden Sie das Baby innerhalb der Frist Ihrer Police an; im Gruppenvertrag von Zurich sind es 30 Kalendertage nach der Geburt.
  2. Für angeborene Erkrankungen und Komplikationen des Neugeborenen braucht die Mutter meist eine Vorversicherungszeit: 10 Monate im Gruppenvertrag von Zurich.
  3. Braucht das Baby Intensivstation oder Operation, läuft es als Notfall oder Planung auf seinen Namen.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Anmeldung
In der Regel 30 Tage. Danach kann eine ärztliche Untersuchung verlangt oder eine Wartezeit angewandt werden.
Grenze
Angeborene Erkrankungen haben oft eine eigene Grenze (200 UMAM im Gruppenvertrag von Zurich).

Damit gezahlt wird

  • Melden Sie das Baby auch an, wenn es gesund zur Welt kommt: Zeigt sich später etwas, ist es schon gedeckt.

Was die Zahlung aufhält

  • Die Anmeldefrist verstreichen lassen.

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Medikamente, Spezialuntersuchungen und TherapienSie brauchen teure oder langfristige Medikamente, Chemotherapie, Untersuchungen wie MRT oder PET, Reha, Pflege oder medizinische Geräte (Sauerstoff, Bett, CPAP).

Schritt für Schritt

  1. Es muss ein offener Schadenfall bestehen und die Behandlung muss mit dieser Erkrankung zusammenhängen (so verlangt es MAPFRE).
  2. Lassen Sie sich ein Rezept mit Name, Darreichungsform, Dosis und Dauer bzw. die Verordnung der Untersuchung oder Therapie mit Anzahl der Sitzungen geben.
  3. Beantragen Sie die Genehmigung vorher mit dem Formular Ihres Versicherers, dem Angebot des Vertragslieferanten und dem Rezept.
  4. Wird Direktabrechnung genehmigt, liefert oder untersucht der Vertragslieferant; sonst zahlen Sie und beantragen Erstattung.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Vorabgenehmigung
Médica Vital von HDI verlangt sie für Spezialmedikamente über 5.000 MXN, Therapien, Pflege und medizinische Geräte.

Damit gezahlt wird

  • Fragen Sie, ob Ihr Versicherer ein Programm für schwere oder chronische Krankheiten hat (Zurich hat Paciente Zurich).
  • Bei langen Behandlungen lassen Sie sich Genehmigungen für Zeiträume geben und verlängern Sie sie rechtzeitig.

Was die Zahlung aufhält

  • Ohne gültiges Rezept oder für eine andere Erkrankung als die des Schadenfalls kaufen.
  • Vitamine, Nahrungsergänzungen und Produkte ohne Gesundheitsregistrierung: in der Regel nicht gedeckt.

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Unfälle: Stürze, Schläge, Sport oder VerkehrsunfallSie wurden bei einem Unfall verletzt: Sturz, Schlag, Sport, Zusammenstoß, Biss oder ein anderes plötzliches Ereignis.

Schritt für Schritt

  1. Lassen Sie sich so schnell wie möglich behandeln. Viele Policen verlangen die erste Ausgabe innerhalb einer Frist, damit es als Unfall gilt; im Gruppenvertrag von Zurich sind es 90 Tage, danach gilt es als Krankheit.
  2. Bei Zusammenstoß, Überfall oder einem anderen Vorfall mit Behörden erstatten Sie Anzeige oder verlangen den Bericht: Der Versicherer kann die Ermittlungsakte anfordern.
  3. War es ein Autounfall, stellt die Kfz-Versicherung (Ihre oder die des Verursachers) eine ärztliche Kostenübernahme aus. Sagen Sie uns Bescheid, damit wir sie mit Ihrer Krankheitskostenpolice abstimmen.
  4. Danach folgen Sie dem Ablauf für Notfall, Planung oder Erstattung, je nach Fall.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Erste Ausgabe
Innerhalb der Frist Ihrer Police, damit es als Unfall zählt.
Selbstbehalt
Manche Policen verzichten bei Unfällen darauf: Der Gruppenvertrag von Zurich zahlt ohne Selbstbehalt und Eigenanteil, wenn die Kosten den Selbstbehalt übersteigen.

Damit gezahlt wird

  • Schildern Sie den Unfall in Meldung, Anzeige und beim Arzt gleich.
  • Prüfen Sie die Ausschlüsse: Risikosportarten können ausgeschlossen sein (Médica Vital von HDI schließt sie aus).

Was die Zahlung aufhält

  • Wochen mit der Behandlung warten.
  • Unterschiedliche Versionen des Unfalls angeben.

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Medizinische Behandlung im AuslandSie brauchen medizinische Behandlung außerhalb Mexikos.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif im Ausland deckt (alles, nur Notfälle oder nichts) und bis zu welchem Betrag.
  2. Rufen Sie wenn möglich vor der Behandlung die internationale Nummer Ihres Versicherers an, damit er Sie zu einem Anbieter leitet und gegebenenfalls die Zahlung organisiert.
  3. Zahlen Sie selbst, bewahren Sie detaillierte Rechnungen, Zahlungsbelege, ärztlichen Bericht und Befunde auf. MAPFRE und Atlas haben zweisprachige Formulare.
  4. Nach der Rückkehr beantragen Sie die Erstattung; gezahlt wird in Pesos zum Wechselkurs laut Police.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

Lange Reisen
Manche Notfalldeckungen im Ausland gelten nur in den ersten 90 Tagen eines ununterbrochenen Aufenthalts (Atlas Med Plus).

Damit gezahlt wird

  • Speichern Sie vor der Reise Versicherungskarte und internationale Nummer Ihres Versicherers im Handy.
  • Für lange Reisen oder Auslandsstudium denken Sie zusätzlich an eine Reiseversicherung.

Was die Zahlung aufhält

  • Einen geplanten Eingriff im Ausland machen lassen, wenn Ihr Tarif nur Notfälle deckt.

Hilfe bei diesem Vorgang anfragen

Wenn abgelehnt oder zu wenig gezahlt wirdDer Versicherer hat Ihren Antrag abgelehnt, weniger als erwartet gezahlt oder antwortet nicht.

Schritt für Schritt

  1. Verlangen Sie die Antwort schriftlich mit der angewandten Klausel oder dem Ausschluss.
  2. Gehen Sie mit uns Police und Eingereichtes durch: Oft fehlt eine Unterlage oder eine Angabe im ärztlichen Bericht.
  3. Beantragen Sie eine erneute Prüfung mit dem Fehlenden (erweiterter Bericht, Befunde, Krankengeschichte).
  4. Hilft das nicht, reichen Sie Ihre Beschwerde bei der UNE des Versicherers und danach bei der CONDUSEF ein.

Unterlagen

Haken Sie ab, was Sie schon haben:

Fristen und Beträge

UNE
Muss innerhalb von höchstens 30 Werktagen antworten.
CONDUSEF
Sie können sich bis zu 2 Jahre nach dem Ereignis oder der Ablehnung an sie wenden.

Damit gezahlt wird

  • Antworten Sie mit Fakten und Unterlagen, nicht mit Ärger: Eine gut vorbereitete erneute Prüfung wird schneller entschieden.

Was die Zahlung aufhält

  • Eine Abfindungserklärung unterschreiben, mit der Sie nicht einverstanden sind.

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Unterlagen, die fast immer verlangt werden

Jeder Versicherer hat seine Formulare, aber diese Unterlagen wiederholen sich fast überall. Halten Sie sie bereit und eingescannt.

UnterlageWer sie ausfüllt oder ausstelltGültigkeit und Details
Unfall- oder KrankheitsmeldungVersicherte PersonNur bei Eröffnung des Schadenfalls. In Druckschrift, mit einer Tintenfarbe und ohne leere Felder.
Ärztlicher BerichtJeder behandelnde ArztUnterschrieben und mit Berufszulassungsnummer. Zurich verlangt ihn höchstens 6 Monate alt.
Befunde mit AuswertungLabor oder RadiologieDie, die zur Diagnose geführt haben.
RezepteBehandelnder ArztMit Name, Dosis und Dauer.
Rechnungen als PDF und XMLKlinik, Ärzte, Apotheken und LaboreAufgeschlüsselt und auf den vom Versicherer angegebenen Namen. Für Kosten im Ausland ohne XML.
ErstattungsformularVersicherte PersonEines pro Patient und Erkrankung.
Überweisungsformular und Kontoauszug mit CLABEKontoinhaberKontoauszug höchstens 3 Monate alt.
Amtlicher AusweisVersicherungsnehmer und PatientINE, Reisepass oder Berufsausweis; bei Minderjährigen Geburtsurkunde.
AdressnachweisVersicherte PersonHöchstens 3 Monate alt.
Kundenidentifikation (Artikel 492)Versicherte PersonWegen der Geldwäschevorschriften; jeder Versicherer hat sein Formular.
Bescheinigung über Restsumme oder VorversicherungszeitFrüherer VersichererWenn Sie von einer anderen Gesellschaft oder einem Gruppenvertrag kommen.
Anzeige oder Akte der StaatsanwaltschaftBehördeBei Gewaltunfällen oder Beteiligung von Behörden.

So wird vollständig und schnell gezahlt

  1. Erst melden, dann zahlen: Nutzen Sie wann immer möglich Direktabrechnung oder Planung. Erstattung ist langsamer und zahlt nach Gebührenordnung.
  2. Eine Erkrankung, eine Schadennummer: Bündeln Sie dort alle Kosten und Folgeanträge.
  3. Ein einwandfreier ärztlicher Bericht: Diagnose, tatsächlicher Symptombeginn, Vorgeschichte und Behandlung, unterschrieben und mit Zulassungsnummer.
  4. Richtige Rechnungen von Anfang an: Name, RFC, Aufschlüsselung, PDF und XML.
  5. Reichen Sie die vollständige Akte ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen: Die 30 Tage laufen ab dann.
  6. Scannen Sie jede Unterlage vor der Abgabe und bewahren Sie die Originale auf.
  7. Prüfen Sie die Klinikrechnung täglich und fragen Sie nach jedem Posten, den Sie nicht kennen.
  8. Machen Sie nie falsche Angaben und verschweigen Sie keine Vorgeschichte: Der Versicherer könnte die Zahlung verweigern (Versicherungsvertragsgesetz, Art. 70).
  9. Wechseln Sie den Versicherer, lassen Sie Ihre Vorversicherungszeit anerkennen, damit Wartezeiten nicht neu beginnen.
  10. Schreiben Sie uns vor der Abgabe: Wir prüfen Ihre Unterlagen, damit sie nicht zurückkommen.

Begriffe, die Sie hören werden

Selbstbehalt (deducible)
Der feste Betrag, den Sie zu Beginn jeder Erkrankung zahlen, bevor der Versicherer zahlt.
Eigenanteil (coaseguro)
Der Prozentsatz der Kosten nach dem Selbstbehalt, den Sie tragen.
Obergrenze des Eigenanteils (tope de coaseguro)
Das Maximum, das Sie als Eigenanteil zahlen, falls Ihr Tarif eine Grenze hat.
Gebührenordnung (tabulador)
Was der Versicherer den Ärzten pro Eingriff zahlt. Verlangt Ihr Arzt mehr, zahlen Sie die Differenz.
Netz (red o convenio)
Kliniken und Ärzte mit Direktabrechnungsvertrag mit dem Versicherer.
Wartezeit (periodo de espera)
Wie lange Sie versichert sein müssen, bevor bestimmte Erkrankungen gedeckt sind.
Vorerkrankung (preexistencia)
Erkrankung mit Symptomen, Diagnose oder Kosten vor Vertragsabschluss. Meist ausgeschlossen, es sei denn, die Police akzeptiert sie.
Schadennummer (número de siniestro)
Die Nummer, mit der der Versicherer Ihre Erkrankung führt. Verwenden Sie sie bei jedem Vorgang.
Genehmigungsschreiben (carta de autorización)
Das Dokument, mit dem der Versicherer der Klinik bestätigt, was er zahlt. Auch «carta pase» genannt.
Versicherungssumme (suma asegurada)
Das Maximum, das die Police zahlt, pro Erkrankung oder pro Jahr, je nach Tarif.

Offizielle Formulare nach Versicherer

Kopien der Formulare, die jeder Versicherer auf seiner offiziellen Website veröffentlicht, heruntergeladen am 5. November 2026. Sie sind auf Spanisch. Wenn Ihr Versicherer Ihnen eine andere Fassung gibt, verwenden Sie diese. Ihres fehlt? Schreiben Sie uns, wir besorgen es.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Erstattung?

Das Gesetz gibt 30 Tage, nachdem der Versicherer alle Unterlagen hat. Verlangt er noch etwas, läuft die Frist ab dessen Abgabe.

Kann ich zu einem Arzt außerhalb des Netzes?

Das hängt vom Tarif ab. Manche erlauben es per Erstattung nach Gebührenordnung; andere, wie Médica Vital von HDI, decken außer in bestimmten Fällen nur im Netz. Fragen Sie uns vorher.

Auf wen werden die Rechnungen ausgestellt?

Das hängt vom Versicherer ab: HDI verlangt den Hauptversicherten mit dem Namen des Patienten; Zurich den Versicherten oder den Patienten. Klären Sie es, bevor Sie die Rechnung anfordern.

Was ist mit dem, was die Police während des Klinikaufenthalts nicht deckt?

Das zahlen Sie bei der Entlassung. Prüfen Sie den Kontoauszug täglich und lassen Sie sich jeden Posten erklären.

Wie oft zahle ich den Selbstbehalt?

Meist einmal pro Erkrankung. Manche Policen wenden ihn bei jeder Verlängerung erneut an; prüfen Sie Policenblatt und Bedingungen.

So reklamieren Sie Eine Lebensversicherung auszahlen lassen Zurück zu Schadensfälle

Sollen wir Ihnen helfen?

Schicken Sie uns Fotos Ihrer Unterlagen per WhatsApp, und wir sagen Ihnen vor der Abgabe, was fehlt.

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